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Probleme der Raumlufthygiene in RLT Anlagen, Abluft, Zuluft, Küchenabluft, Dunstabzug und Lüftungen in Gastronomie, Imbiss,auf Schiffen, in Kombüsen, in Büro, Industrie und bei der Bundeswehr zu lösen.

Wir bieten nicht nur z. B. robotorgestützte Reinigung mit Trockeneis, Trockendampf, Bürsten oder Pressluft an wir Überprüfen und bringen Ihre Anlagen wieder auf den neusten Stand so das Sie als Anlagenbetreiber gesetzlich nicht belangt werde können!

Alle Mitarbeiter sind zertifiziert nach VDI 6022 A und VDI 2052


Unsere Dienstleistungen:

*
Kostenlose visuelle Erstinspektion (mehr unter Unser Angebot)
* HD Video-Inspektion und Dokumentation von Raumlufttechnische Anlagen
* Mängelbeseitigung (Schornsteinfeger, Ordnungsamt und Gewerbeaufsichtsamt )
* Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 A
* Desinfektion von RLT-Anlagen
* Reinigung von Wohnraumlüftung
* Hygienewartung gem. VDI 6022
* Brandschutztechnische Reinigung von Dunstabzugsanlagen gem. VDI 2052
* Grundreinigung von Küchen (Wand und                                                             Bodefliesen,Deckenverkleidungen,Gerätepflege)
* Überprüfung von Brandschutzklappen
* Montage und Vertrieb von Tüv geprüften Flammschutzfilter nach DIN 18869-5 Bauart A
* Erstellen von Revisionsklappen und Ablaufstutzen
* Überprüfung der Leistungsfähigkeit ihrer Filter
* Überprüfung der Leistungsfähigkeit ihrer Abluftanlage
* Reinigungsnachweis /Bescheinigung zur Vorlage Ordnungsamt/Schornsteinfeger
* Führen des Prüfungsbuches
* Neu Nachrüsten von alten Abzugshauben auf neuesten Stand mit
* Flammschutzfilter nach DIN
18869-5 Bauart A siehe Unser Angebot



Wichtige Info!!
Fettablagerungen stellen aufgrund einer möglichen Selbstentzündung (frisches Fett Flammpunkt bei 300°C altes verharztes Fett Flammpunkt bei c.a130°C) eine erhöhte Brandgefahr dar. Deshalb ist es für den einwandfreien Gebrauch und aus Brandschutztechnischen und Hygienischen Gründen unerlässlich, dass sich die Dunstabzuganlage in einem einwandfreien sauberen Zustand befindet.

Info Recht!!
Bis zum 21.8.1996 konnten  Raumlufttechnischen - Anlagenbetreiber gesetzlich nicht belangt werden, um Instandhaltungs- und Wartungs- arbeiten an ihren  Raumlufttechnische - Anlagen vorzunehmen. Dann trat das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft und gab damit den Stand der Technik vor, beschrieben in den DIN-Normen, VDI - Richtlinien usw.. Das heißt, dass die Richtlinien Gesetzes- Charakter bekommen, an denen kein Betreiber vorbeikommt.

Hier ein Inspektionsvideo
http://www.youtube.com/watch?v=drm_rZIug8g
Wenn es bei Ihnen genau so aussieht dann ist es dringend Zeit zu handeln, da es brandgefährlich ist !!!!

 
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